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Seit der Gründung der Zellbiologie suchen Wissenschaftler nach der "Stammzelle" als Ursprung aller Organe. Der therapeutische Einsatz von Stammzellen ist bereits für eine Vielzahl von Krankheiten medizinische Realität.
Seit etwa 20 Jahren ist es in mehreren Ländern möglich, Stammzellen aus Nabelschnurblut für spätere medizinische Anwendungen für das eigene Kind zu speichern oder die Zellen an eine öffentliche Blutbank zu spenden.
Die Vorteile dieser jungen Stammzellen liegen insbesondere in ihrer hohen Vitalität und Vermehrungskapazität.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, Stammzellen aus Nabelschnurblut zu speichern:
Nabelschnurblut zeichnet sich durch eine relativ hohe Konzentration an Blutstammzellen aus, was auf den Wechsel der fetalen Hämatopoese von der Leber auf das Knochenmark zurückzuführen ist. Während der ersten Nabelschnurbluttransplantation im Jahr 1988 erhielt ein fünfjähriger Junge mit Fanconi-Anämie in Paris das Nabelschnurblut seiner jüngeren Schwester. Die erste öffentliche Nabelschnurblutbank wurde 1991 in New York gegründet. Mittlerweile wurden mehr als 50 verschiedene Krankheiten mit Stammzelltransplantationen behandelt. Dazu gehören hämatologische Erkrankungen (Leukämie, chronische Anämie, Lymphome), angeborene Immundefekte, schwere Stoffwechselstörungen und fortgeschrittene Stadien rheumatischer Erkrankungen.
Die gewonnenen Zellen sind im eigentlichen Sinne keine unendlich expandierbaren Stammzellen. Vielmehr handelt es sich um Vorläuferzellen der leukozytischen, erythrozytischen und thrombozytischen Reihen.
Die Gewinnung von Nabelschnurblut ist sehr einfach. Nach dem Durchtrennen der Nabelschnur des Babys wird das Nabelschnurblut mit einem sterilen Entnahmeset in einer Lösung aus Zucker und Zitrat gesammelt. Es gibt zwei verschiedene Techniken:
Bei beiden Techniken bestehen keine Gesundheitsrisiken für Mutter oder Kind. Mit einer zweiten Punktionsnadel im Entnahmeset kann das Sammelvolumen durch eine zusätzliche Punktion erhöht werden. Da die Spende nach dem Durchtrennen der Nabelschnur des Kindes erfolgt, gehört die Nabelschnurblutpräparation rechtlich der Mutter.
Nabelschnurblut wird nach der Geburt von gesunden Neugeborenen gesammelt. Genetische oder erworbene Erkrankungen des lymphohämatopoetischen Systems müssen ausgeschlossen werden. Ebenso sollte Nabelschnurblut bei schweren hämatologischen, immunologischen oder infektiösen Erkrankungen oder bei erheblichen Fehlbildungen oder Untergewicht (<1500 g) des Neugeborenen nicht gespendet werden. Die Untersuchung des mütterlichen Blutes auf Anti-HIV, Anti-HCV, HBsAg (Hepatitis-B-Oberflächenantigen) und TPHA (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest) muss negativ sein, und der CMV-Status der Mutter wird dokumentiert.
Weltweit gibt es mittlerweile über 40 öffentliche Nabelschnurblutbanken. Etwa die Hälfte der gespeicherten Produkte befinden sich in Banken, die Teil des internationalen Netcord-Netzwerks sind. Bis vor zwei Jahren wurden die meisten Produkte in Kinder transplantiert. Die neuesten Zahlen zeigen, dass fast die Hälfte der Nabelschnurblutprodukte jetzt bei Erwachsenen verwendet wird.
Die Grundidee besteht darin, das Nabelschnurblut als "Lebensversicherung" für das Neugeborene zu speichern, falls es im Laufe seines Lebens erkranken sollte. Es gibt weltweit eine unkontrollierte Vermehrung von mehr als 100 profitorientierten Unternehmen, die offenbar rund zwei Millionen Präparate speichern.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind seine eigene Nabelschnurblutspende benötigt, ist sehr gering und wird mit 1:2700 oder 1:1400 angegeben. Darüber hinaus sind viele hämatologische Erkrankungen im Kindesalter mit genetischen Veränderungen verbunden, die bereits in den Stammzellen der Nabelschnurblutspende vorhanden sind.
Entgegen den Richtlinien der Bundesärztekammer akzeptieren einige kommerzielle Nabelschnurblutbanken geringere Volumina und Zellzahlen zur Speicherung.
Viele Expertenorganisationen verurteilen die Politik der kommerziellen Nabelschnurblutbanken aus den oben genannten Gründen. In Großbritannien hat sich das Royal College of Obstetricians and Gynecologists gegen die routinemäßige, kommerzielle Sammlung von Nabelschnurblut ausgesprochen, da die wissenschaftliche Grundlage für eine solche Praxis derzeit unzureichend ist. Die italienische Regierung verbot 2002 die Einrichtung kommerzieller Nabelschnurblutbanken. Auch die American Academy of Pediatrics und das American College of Obstetricians and Gynecologists, die Canadian Society of Gynecology and Obstetrics und das französische Nationale Ethikkomitee für Gesundheit und Lebenswissenschaften verurteilen die kommerzielle Nabelschnurblutbanken. Einer der Gründe für die Ablehnung ist, dass Reservezellen für zukünftige regenerative Zwecke aus dem eigenen Knochenmark des Patienten gewonnen werden können. Die private Lagerung wird daher nicht empfohlen, aber auch nicht ausdrücklich verboten. Wichtiger ist eine objektive Information durch unabhängige Experten, die von kommerziellen Betreibern von Stammzellbanken leider nicht angeboten wird.
Kommerzielle Nabelschnurblutbanken lagern Nabelschnurblutspenden gegen eine Gebühr, die in der Regel von den Eltern bezahlt wird. Für Eltern fallen keine Kosten an, um das Nabelschnurblut in einer öffentlichen Nabelschnurblutbank zu lagern. Diese Kosten werden von der Nabelschnurblutbank getragen und belaufen sich auf etwa 1.500 Euro für die Erstverarbeitung, ohne Personal- und Lagerlogistik. Blutstammzellen aus Nabelschnurblut sind eine wertvolle Alternative zu Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut. Dies gilt auch für erwachsene Patienten, für die kein nicht verwandter oder verwandter Spender zur Verfügung steht. Transplantationen nach reduzierter Konditionierung oder die Verwendung von zwei Nabelschnurbluteinheiten könnten vielversprechende Behandlungsstrategien für ältere und gebrechliche Patienten sein, die ansonsten nicht für eine Stammzelltransplantation in Frage kämen.